Michael-Günther-Stiftung für Kinder

Informationen zur Stiftung

 

 

Warum wurde die Stiftung gegründet?

 

Nach dem Unfalltod von Michael Günther haben sich seine Eltern, seine Lebensgefährtin, vor allem aber auch sein Großvater und Angehörige aus dem weiteren Familienkreis entschlossen, eine Stiftung zu gründen, um Michaels Lebenswerk auch über seinen Tod hinaus zu sichern.

 

Wann wurde die Stiftung anerkannt und wie hoch ist das Stiftungskapital?

 

Diese Stiftung wurde im Dezember 2000 vom Regierungspräsidium Tübingen und vom Finanzamt Balingen anerkannt.

 

Sie ist derzeit mit einem Stiftungskapital von etwa 350.000 Euro ausgestattet, das aber im Laufe der Zeit noch aufgestockt werden soll. Dieses Stiftungskapital stammt zu einem Teil aus einer Lebensversicherung, die Michael ein Jahr vor seinem Tode abgeschlossen hatte, um sein Lebenswerk zu sichern, aus einer auf ihn abgeschlossenen Unfallversicherung und aus dem Nachlass von Michael.  Das von seinem Großvater ihm zugedachte Erbe ist hier eingeflossen, dazu großzügige Zuwendungen aus der Familie und von Freunden. Das Stiftungskapital darf nicht angetastet werden, sondern das von den Kapitalerträgen erwirtschaftete Geld kommt den hilfsbedürftigen Kindern und Jugendlichen zu Gute.

 

Was ist der Stiftungszweck?

 

Der  Zweck dieser Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, vor allem in Ländern der 3. Welt. Natürlich soll das von der Stiftung erwirtschaftete oder gesammelte Geld in erster Linie in das von Michael Günther mit aufgebaute Kinderheim „Jardin del Eden“ in Ecuador fließen. 

 

Ganz bewusst wurde jedoch der Stiftungszweck nicht auf die Unterstützung dieses Kinderheims begrenzt, da niemand wissen kann, ob in 10 oder noch mehr Jahren das Heim noch bestehen wird. Eine Stiftung andererseits ist auf dauerhafte Unterstützung angelegt.

 

Die Stiftung erhält sich so die Freiheit gegebenenfalls auch andere Einrichtungen oder Organisationen zu unterstützen, die eine Garantie dafür liefern, den Stiftungszweck zu erfüllen. Über die Verwendung der Gelder der Stiftung entscheidet ein Stiftungsrat, dem  5 Mitglieder angehören (s. unten). Die Geschäftsführung der Stiftung besteht aus einem Vorstand mit 2 Mitgliedern.

 

 

Welche Projekte möchte die Stiftung schwerpunktmäßig unterstützen und welche Aufgabe hat der Unterstützerkreis des Kinderheimes "Jardin del Eden"?


Die Erträge der Stiftung wurden neben den über die Stiftung laufenden Spenden in den vergangenen Jahren dem Stiftungszweck entsprechend verwendet, fast ausschließlich für das von Michael Günther mit aufgebaute Kinderheim „Jardin del Eden“ in Ecuador.

 

Der Unterstützerkreis hat in den vergangenen Jahren den direkten Kontakt zum Kinderheim durch Korrespondenz und häufige Besuche aufrechterhalten. Er hat das Kinderheim in Europa vertreten. Seine Mitglieder haben durch Vorträge, Bild- und Schriftmaterial über das Kinderheim informiert und für Spenden geworben; sie haben Vorschläge gemacht zur Verwendung der Spenden in Ecuador und diese kontrolliert. Der Unterstützerkreis ist weiterhin im bisherigen Umfang tätig bleiben. Er ist mit dem Vorstand und dem Kuratorium der Stiftung personell eng verbunden und wird diesen beraten und auch in Zukunft Vorschläge zum Einsatz der für die Kinder in Ecuador bestimmten Spenden machen. Er wird, wie auch wie bisher, über die Entsendung von Praktikantinnen und Praktikanten in das Kinderheim entscheiden und dieses organisatorisch und pädagogisch beraten.

 

 

Kann die Stiftung Spendenbescheinigungen ausstellen und wie lautet die Bankverbindung?

 

Nach dem Bescheid des Finanzamts Balingen vom 29.09.2002 ist die Stiftung auch berechtigt, dem Stiftungszweck entsprechende Zuwendungen im Rahmen der für den einzelnen Spender gültigen gesetzlichen Höchstgrenzen entgegenzunehmen und dafür Spendenquittungen auszustellen, die von den Spendern bei der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorgelegt werden können.

Spendenkonto
Michael-Günther-Stiftung,

Nr. 66 105 444 bei der Sparkasse Zollernalb (BLZ 653 512 60)  

 

 

Wer gehört zur Stiftung?

  

Anschrift der Stiftung
MICHAEL-GÜNTHER-STIFTUNG FÜR KINDER ;

Staufenstraße 11, 72458 Albstadt

 

Vorstand
Rainer Günther, Dr. Christian Günther

 

Mitglieder des Stiftungsrats
Dr. Walter Günther, Heiligenhaus; Ursel Günther, Albstadt , Evi Schwarz, Balingen;  Wolfgang Fiori (geb. Günther), Aachen;  Klaus Fütterer, Balingen.

   

Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung, stellt Spendenbescheinigungen aus, vergibt die Mittel im Rahmen der vom Kuratorium festgelegten Grenzen, macht dem Kuratorium Vorschläge über die Verwendung der Mittel und erstellt die Jahresrechnung.     
Das Kuratorium entscheidet über die Vergabe der Mittel (Genehmigung des Jahresplanes), prüft die Geschäfte des Vorstands und genehmigt die Jahresrechnung. Vorstand und Kuratorium sind ausschließlich ehrenamtlich tätig.


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